Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

Die folgenden AGB gelten für sämtliche Verträge in denen die RDS-Kaltenegger GmbH als Auftragnehmer in Erscheinung tritt.

 

II. Geltendes Recht

Für sämtliche Verträge gilt österreichisches Recht.

Der Gerichtsstand ist in Österreich.

 

III. Vertragsdauer

Der Vertrag gilt grundsätzlich bis zum Abschluss des Projekts.

 

IV. Kündigung des Vertrags

Beide Vertragspartner haben das Recht den Vertrag aus wichtigen Gründen, ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem:

  • Ein Vertragspartner verletzt wesentliche Vertragsverpflichtungen
  • Ein Vertragspartner gerät in Zahlungsverzug

 

V. Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt monatlich nach tatsächlich aufgewandten Stunden, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Etwaige anfallende Reisekosten hat der Auftraggeber zu tragen. Diese berechnen sich nach österreichischen Vorschriften. (Kilometer- und Taggeld)

Der Auftragnehmer ist berechtigt Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.

 

VI. Leistungen

Der Umfang der Leistungen wird vertraglich vereinbart. Der Auftragnehmer darf Leistungen durch Dritte erbringen lassen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten.

 

VII. Urheberrecht

Die Urheberrechte der vom Auftragnehmer geschaffenen Werke, auch der von Dritten, die durch den Auftragnehmer beauftragt wurden, bleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

 

VIII. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer sämtliche Informationen, Urkunden und sonstige Unterlagen, die der Erfüllung des Auftrags dienlich sind, ohne gesonderte Aufforderung vorzulegen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, den Auftragnehmer über andere vorherige oder laufende Beratungen zu informieren.




Stand 30.07.2024